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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wohnraum-Suchende (Firmenkunden)

1. In Erfüllung des Auftrages erhält der/die Auftraggeber/in Angebote von Wohnraumanbietern, die ihm/ihr vorher nicht bekannt gewesen sind. Dieser Nachweis kann fernmündlich, in Text- oder Schriftform erfolgen. Trotz aller Sorgfalt kann für Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen werden.

2. Der Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) über eines der bekannt gegebenen Objekte oder mit einem der bekannt gegebenen Anbieter ist der DomoCompany Münster umgehend mitzuteilen.

3. Die Daten des Vermietungsobjektes sind vertraulich und nur für den Mietinteressenten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung der DomoCompany Münster.

4. Die angegebenen Daten werden nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen und buchhalterischen Pflichten sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Provisionsanspruch gespeichert. Eine Weitergabe oder ein Verkauf zu Werbezwecken findet nicht statt. Weitere Details sowie die genauen Zeiträume können Sie unter http://datenschutz.homecompany.de einsehen.

5. SCHUFA-Klausel zu Mietanträgen
Ich willige ein, dass der Vermieter der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Mietvertrages übermittelt und Auskünfte über mich von der SCHUFA erhält.
Unabhängig davon wird der Vermieter der SCHUFA auch Daten über seine gegen mich bestehenden fälligen Forderungen (z. B. Forde-rungsbetrag nach Titulierung im Anschluss einer Kündigung gem. §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 BGB bzw. wegen Zahlungsverzug nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB) übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder Dritter erforderlich ist und die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich anerkannt habe.
Darüber hinaus wird der Vermieter der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (z.B. betrügerisches oder missbräuchliches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt.
Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten.
Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar.
Die postalische Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln

6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. Mündliche Abreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Soweit der Auftraggeber als oder für einen Kaufmann handelt, wird als Gerichtstand Münster vereinbart. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wohnraum-Suchende (Privatkunden)

1. In Erfüllung des Auftrages erhält der/die Auftraggeber/in Angebote von Wohnraumanbietern, die ihm/ihr vorher nicht bekannt gewesen sind. Dieser Nachweis kann fernmündlich, in Text- oder Schriftform erfolgen. Trotz aller Sorgfalt kann für Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen werden.

2. Der Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) über eines der bekannt gegebenen Objekte oder mit einem der bekannt gegebenen Anbieter ist der DomoCompany Münster umgehend mitzuteilen.

3. Die Daten des Vermietungsobjektes sind vertraulich und nur für den Mietinteressenten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung der DomoCompany Münster.

4. Die angegebenen Daten werden nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen und buchhalterischen Pflichten sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Provisionsanspruch gespeichert. Eine Weitergabe oder ein Verkauf zu Werbezwecken findet nicht statt. Weitere Details sowie die genauen Zeiträume können Sie unter http://datenschutz.homecompany.de einsehen.

5. SCHUFA-Klausel zu Mietanträgen
Ich willige ein, dass der Vermieter der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Mietvertrages übermittelt und Auskünfte über mich von der SCHUFA erhält.
Unabhängig davon wird der Vermieter der SCHUFA auch Daten über seine gegen mich bestehenden fälligen Forderungen (z. B. Forde-rungsbetrag nach Titulierung im Anschluss einer Kündigung gem. §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 BGB bzw. wegen Zahlungsverzug nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB) übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder Dritter erforderlich ist und die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich anerkannt habe.
Darüber hinaus wird der Vermieter der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (z.B. betrügerisches oder missbräuchliches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt.
Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten.
Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar.
Die postalische Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln

6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. Mündliche Abreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Soweit der Auftraggeber als oder für einen Kaufmann handelt, wird als Gerichtstand Münster vereinbart. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anbieter von Wohnraum

1. Geltung

Zwischen dem Vermieter als Wohnraumanbieter und der DomoCompany-Agentur gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsschluss

(1) In Erfüllung des Auftrages erhält der/die Auftraggeber/in Angebote mit Mietinteressenten, die ihm/ihr vorher nicht bekannt gewesen sind. Dieser Nachweis kann fernmündlich, in Text- oder Schriftform erfolgen. Trotz aller Sorgfalt kann für Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen werden.
(2) Die Daten der Interessenten sind vertraulich und nur für d. Auftraggeber/in bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung der DomoCompany. Rechnungsträger bleibt der/die ursprüngliche Auftraggeber/in, sofern nicht eine andere Vereinbarung mit der DomoCompany getroffen wird. Sollte dem/der Auftraggeber/in ein Interessent schon bekannt sein, so ist die DomoCompany umgehend unter Nennung der Quelle zu unterrichten.
(3) Der Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) mit einem der bekannt gegebenen Mieter ist der DomoCompany umgehend mitzuteilen.
(4) Kommt aufgrund des Nachweises ein zusätzliches oder statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein Anderes zustande, und hat die DomoCompany die Möglichkeit zum Abschluss dieses Geschäfts nachgewiesen oder vermittelt, so steht der DomoCompany die Provision nach dem/n zustande gekommenen Geschäft/en zu. Dem Vermieter steht es frei, nachzuweisen, dass der Provisionsanspruch nicht daraus resultiert.

3. Maklerprovision

(1) Mit Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) wird eine Provision in Höhe von maximal 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. der im Angebot genannten Miete sofort fällig. Wird das Objekt vom Vermieter für eine Mietdauer von unter 14 Monaten angeboten, oder sucht der Wohnrauminteressent für unter 14 Monate Mietzeit, und liegt die tatsächliche Nutzungsdauer unter / bis 14 Monate, so wird eine Provision in Höhe von 17% der Monatsmiete je angebrochenem vermieteten Monat, maximal jedoch insgesamt begrenzt auf 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. berechnet.

bis zu 14 Monaten Mietdauer 17% je vermieteten Monat von der Monatsmiete inkl. MwSt.
über 14 Monate Mietdauer 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt.

(2) Die Berechnungsgrundlage ist die Pauschalmiete, sofern vom Vermieter die Nebenkosten nicht gesondert entsprechend der Betriebskostenverordnung abgerechnet werden. Spätere Änderungen der Miethöhe oder der Nebenkosten haben keinen Einfluss auf die Berechnung des Provisionsanspruchs.
(3) Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet keinerlei Ansprüche gegen die DomoCompany. Der Anspruch der DomoCompany auf die volle, nach dem ursprünglichen Mietvertrag angefallene Vermittlungsgebühr bleibt hiervon unberührt.

4. Erlaubnis zur Vermietung

(1) Ist der Vermieter nicht Eigentümer des vertragsgegenständlichen Wohnraums, so ist es erforderlich, dass der Vermieter die Erlaubnis für die ganze oder teilweise Untervermietung von seinem Vermieter einholt. Hierfür ist ausschließlich der Vermieter verantwortlich. Der Vermieter verpflichtet sich gegenüber der Agentur, dieser nur Wohnräume anzubieten, deren Eigentümer der Vermieter ist oder bei denen der Vermieter zuvor die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung eingeholt hat.
(2) Der Vermieter sichert zu, dass die der Agentur angebotenen Wohnräume nicht öffentlich gefördert oder sonstig preisgebunden sind und durchgehend auch für weniger als 6 Monate vermietet werden dürfen.

5. Mitteilung über den Abschluss eines Mietvertrags

Soweit ein Mietvertrag über ein Auftragsobjekt abgeschlossen wird, ist der Agentur unverzüglich der Name und die Adresse des Mieters zwecks Weiterleitung an die Schufa (vgl. Auftragsformular) mitzuteilen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Agentur dem Vermieter den Interessenten nachgewiesen hat oder nicht. Erst die Übermittlung ermöglicht der Agentur die Überprüfung, ob der Vertragsschluss aufgrund eines Nachweises der Agentur erfolgte. Der/die Mieter/in ist vom Vermieter auf die Notwendigkeit und den Zweck dieser Datenübermittlung hinzuweisen. Die Verpflichtung zur Benennung des jeweiligen Mieters des Auftragsobjekts gilt für Fall der Vermietung nach Vertragsende für einen Zeitraum von 12 Monaten seit Beendigung dieses Vertrags fort.

6. Foto- und Videomaterial und Verarbeitung von Daten der Auftragsobjekte

(1) Die Agentur ist berechtigt aber nicht verpflichtet, die Innenräume der Auftragsobjekte zu fotografieren bzw. zu filmen und diese Fotos bzw. Videoaufnahmen (nachfolgend Bildmaterial) zur Präsentation der Auftragsobjekte zu verwenden. Dieses Bildmaterial kann unter anderem im Internet veröffentlicht werden. Die Agentur ist auch bei nicht zustande gekommener Vermittlung eines Mietvertrages berechtigt, vom Vermieter die Kontaktdaten, die Adresse des Auftragsobjekts, das dazugehörige Bildmaterial und Exposees für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung des Nachweisvertrags zusammen aufzubewahren und zu eigenen Vertragszwecken zu verarbeiten. Die Aufbewahrungspflicht aus anderen Gesetzen bleibt davon unberührt.
(2) Soweit der Vermieter hinsichtlich des Auftragsobjektes Bildmaterial zur Verfügung stellt, räumt der Vermieter der Agentur einfache unentgeltliche Nutzungsrechte an dem Bildmaterial für die Maklertätigkeit ein. Das einfache Nutzungsrecht erstreckt sich jeweils auf alle Handlungen, die notwendig sind, um die Auftragsobjekte in Form von Anzeigen und Exposees in Print- und Onlinemedien zu präsentieren und zu verbreiten. Dazu gehört auch die Nichtnennung des Urhebers und die Erlaubnis zur Kennzeichnung des Bildmaterials mit einem sichtbaren Wasserzeichen oder Logo der Agentur.
(3) Der Vermieter steht dafür ein, dass das von ihm übermittelte Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist bzw. die Rechte des Vermieters zur Nutzung unter den o.g. Bedingungen gewährt wurden. Sollte die Agentur wegen der Verletzung der Rechte Dritter in Bezug auf das vom Vermieter übermittelte Bildmaterial in Anspruch genommen werden, stellt der Vermieter die Agentur von allen damit in Verbindung stehenden angemessenen Kosten frei.

7. Energieausweis

Dem Vermieter ist die Pflicht zur Wiedergabe des Energieausweises im Exposée und Anzeigen bekannt. Der Vermieter stellt den Makler von allen Ansprüchen, welche aus fehlerhaften bzw. vom Vermieter nicht gelieferten Angaben im Rahmen der Vermittlung des Objektes be-ruhen, insoweit frei, wie der Vermieter trotz der fehlenden Angaben eine Veröffentlichung gewünscht hat.

8. Dauer und Kündigung des Auftrags

Der Nachweisvertrag ist unbefristet. Er kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.

9. Ruhen des Nachweisvertrags bei Vermietung

Die Vermietung des Auftragsobjekts beendet nicht den Nachweisvertrag. Der Nachweisvertrag ruht vielmehr bis zur Beendigung des laufenden Mietverhältnisses.

10. Haftung der Agentur

(1) Die Agentur weist lediglich Gelegenheiten zum Abschluss von Mietverträgen nach. Die finale Auswahl des Mieters und der Abschluss des Mietvertrags obliegen dem Vermieter.
(2) Die Agentur, ihre Arbeitnehmer und gesetzlichen Vertreter haften daher nicht für einfache Fahrlässigkeit, soweit nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen betroffen ist oder der Schaden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Bei einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht aufgrund einfacher Fahrlässigkeit, ist die Haftung der Höhe nach auf den dreifachen Auftragswert beschränkt, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind. Dies gilt nicht für eine gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Schufa

Der Auftraggeber bevollmächtigt den Makler zur Einholung von SCHUFA-Auskünften. Hierzu hat der Makler einen Vertrag mit der SCHUFA abgeschlossen. Damit der Makler seinen daraus bestehenden Verpflichtungen zur Abgabe von Meldungen nachkommen kann, verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber dem Makler zum Zwecke der Weiterleitung an die SCHUFA folgende Informationen zu melden:

(1) offene Forderung nach Titulierung nach einer wirksamen Kündigung gem. den §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 BGB bzw. wegen Zahlungsverzug nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB
(2) Wurde eine Forderung an die SCHUFA gemeldet, so verpflichtet sich der Auftraggeber auch die Erledigung/Ausgleich dieser Forderung zu melden.
(3) Eine Verarbeitung oder Nutzung dieser Informationen durch den Makler zu anderen als den genannten Zwecken ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Makler stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen frei, die aus einer nicht den Zwecken entsprechenden Verarbeitung und Nutzung gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden.

12. Nebenabreden und Salvatorische Klausel

Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.

Sollte ein Teil dieser AGB oder des Nachweisvertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Regelungen durch solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommen.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

Für Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Gültigkeit stehen, sind die für den Sitz der Agentur örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig, sofern der Vermieter ein Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz in Deutschland ist. Die ausschließliche Zuständigkeit der vorgenannten Gerichte wird ebenfalls vereinbart, wenn der Vermieter ein Unternehmer mit Sitz in der Europäischen Union außerhalb Deutschlands, der Schweiz, Norwegens oder Islands ist.

14. Datenschutzhinweis

Die angegebenen Daten werden nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen und buchhalterischen Pflichten sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Provisionsanspruch gespeichert. Eine Weitergabe oder ein Verkauf zu Werbezwecken findet nicht statt. Weitere Details sowie die genauen Zeiträume sind unter http://datenschutz.homecompany.de einzusehen.