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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Anbieter von Wohnraum

1. Geltung

Zwischen dem Vermieter als Wohnraumanbieter und der DomoCompany Oldenburg gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsschluss / Mitteilung über den Abschluss eines Mietvertrags

(1) In Erfüllung des Auftrages werden dem/er Auftraggeber/in Mietinteressenten vorgestellt. Dieser Nachweis kann fernmündlich, in Text- oder Schriftform erfolgen. Trotz aller Sorgfalt kann für Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen werden.
(2) Der Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) mit einem der bekannt gegebenen Mieter ist der Domo­Company Oldenburg umgehend mitzuteilen.
(3) Vermieter und die DomoCompany Oldenburg arbeiten auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens zusammen. Während der vereinbarten Vertragslaufzeit zur Vermietung des Angebots steht das Vermietungsobjekt exklusiv der DomoCompany Oldenburg zur Verfügung. Der Vermieter wird die von der DomoCompany Oldenburg vermittelten oder nachgewiesenen Mieterkontakte auch nicht unter Umgehung der DomoCompany Oldenburg für eigene Ver­mietungen nutzen und nicht an andere Vermieter weitergeben. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung haftet der Vermieter in Höhe der Provision, die der DomoCompany Oldenburg durch die unerlaubte Verwendung oder Weitergabe der Daten entgangen ist.
(4) Ist der von der DomoCompany Oldenburg vermittelte Mieter nicht der Nutzer der Wohnung (z.B. bei Anmietung durch ein Unternehmen für einen Mitarbeiter), so entbindet eine Übernahme des Mietverhältnisses durch den Wohnungsnutzer den Vermieter nicht von der Provisionspflicht. Die DomoCompany Oldenburg wird auf Grundlage des neuen Mietvertrages eine neue Rechnung erstellen.
(5) Sofern die DomoCompany Oldenburg bereits den Kontakt zwischen einem Mietinteressenten und dem Vermieter hergestellt hat oder einen Mieter vermittelt hat, teilt der Vermieter weitere Anfragen dieses Mietinteressenten oder Mieters für zusätzliche möblierte Mietverhältnisse (z.B. für andere Mitarbeiter oder neue Mietzeiträume) unverzüglich der DomoCompany Oldenburg mit. Dies gilt ebenso, wenn dem Vermieter durch den Mietinteressenten oder Mieter weitere Interessenten vorgestellt werden (z.B. Kollegen).
Es entsteht im Falle einer Vermietung auf diese weiteren Anfragen hin eine Provisionspflicht des Vermieters, sofern sich die Anfragen auf Wohnungen des Vermieters beziehen, die dem erstgenannten Mietinteressenten oder Mieter bereits von der DomoCompany Oldenburg nachgewiesen wurden oder die die DomoCompany Oldenburg zum Zeit­­punkt der Anfragen bereits aktiv im Angebot hatte.

3. Maklerprovision

(1) Mit Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) wird eine Provision in Höhe von maximal 2 Monatsmieten inkl. MwSt. für die Vermittlung von Wohnungen und 1,6 Monatsmieten inkl. MwSt. für die Vermittlung von Zimmern der im Angebot genannten Miete sofort fällig.
Wird das Objekt vom Vermieter für eine Mietdauer von unter 12 Monaten angeboten, oder sucht der Wohnrauminteressent für unter 12 Monate Mietzeit, und liegt die tatsächliche Nutzungsdauer unter oder bis 12 Monate, so wird eine monatlich fällige Provision in Höhe von 17% der Monatsmiete (Wohnungen) und 13% der Monatsmiete (Zimmer) je vermieteten Monat, maximal jedoch insgesamt begrenzt auf 2 Monatsmieten inkl. MwSt. (Wohnungen) und 1,6 Monatsmieten (Zimmer) berechnet.

bis zu 12 Monaten Mietdauer 17% je vermieteten Monat von der Monatsmiete inkl. MwSt. (Wohnungen)
13 % je vermieteten Monat von der Monatsmiete inkl. MwSt. (Zimmer)
über 12 Monate Mietdauer 2 Monatsmieten inkl. MwSt. (Wohnungen)
1,6 Monatsmieten (Zimmer)

Beachten Sie bitte, dass im Falle der Vermietung über einen zunächst unter 12 Monaten  vereinbarten Zeitraum hinaus die verbleibende Provision gemäß unserer AGB bis zur Maximalprovision von 2 Monatsmieten inkl. MwSt. (Wohnungen) und 1,6 Monatsmieten inkl. MwSt. (Zimmern) berechnet wird, also eine Nachberechnung erfolgt.
(2) Die Berechnungsgrundlage ist die Pauschalmiete, sofern vom Vermieter die Nebenkosten nicht gesondert entsprechend der Betriebskostenverordnung abgerechnet werden. Spätere Änderungen der Miethöhe oder der Nebenkosten haben keinen Einfluss auf die Berechnung des Provisions­anspruchs.
(3) Wird ein Mietverhältnis vorzeitig beendet, wird die Provision für Mietzeiträume, die bereits abgerechnet bzw. noch abzurechnen sind, für die aber keine Miete mehr gezahlt wird, zurückerstattet bzw. nicht eingefordert.

4. Erlaubnis zur Vermietung

(1) Der Vermieter verpflichtet sich gegenüber der DomoCompany Oldenburg, dieser nur Wohnräume anzubieten, deren Eigentümer der Vermieter ist oder bei denen der Vermieter zuvor die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung eingeholt hat. Für die Einholung der Erlaubnis ist ausschließlich der Vermieter verantwortlich.
(2) Der Vermieter sichert zu, dass die der DomoCompany Oldenburg angebotenen Wohnräume nicht öffentlich gefördert oder sonstig preisgebunden sind und durch­gehend auch für weniger als 6 Monate vermietet werden dürfen.

5. Foto- und Videomaterial und Verarbeitung von Daten der Auftragsobjekte

(1) Die DomoCompany Oldenburg besitzt das alleinige Nutzungsrecht an dem von der DomoCompany Oldenburg erstellten Foto-, Video- und Grundrissmaterial. Die DomoCompany Oldenburg ist berechtigt, dieses Material im Internet zu veröffentlichen und auch für eigene Werbezwecke zu verwenden.
(2) Der Vermieter steht dafür ein, dass das von ihm übermittelte Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist bzw. die Rechte des Vermieters zur Nutzung unter den o.g. Bedingungen gewährt wurden. Sollte die DomoCompany Oldenburg wegen der Verletzung der Rechte Dritter in Bezug auf das vom Vermieter übermittelte Bildmaterial in Anspruch genommen werden, stellt der Vermieter die DomoCompany Oldenburg von allen damit in Verbindung stehenden  Kosten frei.

6. Energieausweis

Dem Vermieter ist die Pflicht zur Wiedergabe des Energieausweises im Exposée und Anzeigen bekannt. Der Vermieter stellt den Makler von allen Ansprüchen, welche aus fehlerhaften bzw. vom Vermieter nicht gelieferten Angaben im Rahmen der Vermittlung des Objektes beruhen, insoweit frei, wie der Vermieter trotz der fehlenden Angaben eine Veröffentlichung gewünscht hat.

7. Dauer und Kündigung des Auftrags

Der Nachweisvertrag ist unbefristet. Er kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.

8. Ruhen des Nachweisvertrags bei Vermietung

Die Vermietung des Auftragsobjekts beendet nicht den Nachweisvertrag. Der Nachweisvertrag ruht vielmehr bis zur Beendigung des laufenden Mietverhältnisses.

9. Haftung der DomoCompany Oldenburg

(1) Die DomoCompany Oldenburg bemüht sich aktiv um die Vermittlung des in Auftrag gegebenen Vermietungs­objektes. Dazu gehört auch in anonymisierter Form die Präsentation des Vermietungsobjekts auf Internet-Portalen, im Wesent­lichen auf der eigenen DomoCompany-Seite www.oldenburg.domocompany.de. Trotz sorgfältiger Auswahl der gewählten Medien kann die DomoCompany Oldenburg keine Gewähr für die ständige Funktionalität der Medien übernehmen.
(2) Auf Wunsch des Vermieters wird die DomoCompany Oldenburg Auskünfte über die Bonität des/der Mieters/in einholen, bspw. durch Anfragen bei der Vermieterschutz­kartei. Grundlage hierfür sind die von dem/der Mieter/in gemachten personenbezogenen Angaben sowie die vorliegenden Informationen der kontaktierten Auskunfteien. Die DomoCompany Oldenburg kann nicht für die Bonität haftbar gemacht werden, ebenso wenig für die Richtigkeit der recherchierten Auskünfte.
(3) Die finale Auswahl des Mieters und der Abschluss des Mietvertrags obliegen dem Vermieter. Vertragspartner aus dem abgeschlossenen Mietvertrag sind mit allen Rechten und Pflichten der/die Mieter und der Vermieter. Die DomoCompany Oldenburg weist als Dienstleister Gelegenheiten zum Abschluss von Mietverträgen nach. Sie haftet nicht für irgendwelche Folgen, die aus dem Mietvertrag resultieren.
(4) Der Vermieter hat die Möglichkeit, für seine Vermietungsobjekte bei der DomoCompany Oldenburg Mustermietverträge zu hinterlegen. Die DomoCompany Oldenburg wird auf Wunsch des Vermieters für die Erstellung von Mietver­trägen den jeweiligen hinterlegten Mustermietvertrag verwenden. Für die rechtlich einwandfreie Beschaffenheit ist deshalb der Vermieter verantwortlich.
(5) Die DomoCompany Oldenburg, ihre Arbeitnehmer und gesetzlichen Vertreter haften schlussendlich nicht für einfache Fahrlässigkeit, soweit nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen betroffen ist oder der Schaden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht.

10. Nebenabreden und Salvatorische Klausel

(1) Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.
(2) Sollte ein Teil dieser AGB oder des Nachweisvertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Regelungen durch solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommen.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anzu­wenden.
Für Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Gültigkeit stehen, sind die für den Sitz der DomoCompany Oldenburg örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig, sofern der Vermieter ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein ­öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz in Deutschland ist. Die ausschließliche Zuständigkeit der vorgenannten Gerichte wird ebenfalls vereinbart, wenn der Vermieter ein Unternehmer mit Sitz in der Europäischen Union außerhalb Deutschlands, der Schweiz, Norwegens oder Islands ist.

12. Datenschutzhinweis

Die angegebenen Daten werden nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen und buchhalterischen Pflichten sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Provisionsanspruch gespeichert. Eine gewerbliche Weitergabe oder ein Verkauf findet nicht statt. Weitere Details sind hier einzusehen.